13.04.2008 Von: VDS NRW

Die Deutsche Schule Tokyo Yokohama sucht zum Schuljahr 2008/09 eineLehrkraft für Musik mit Beifach für SEK I und II


Die Deutsche Schule Tokyo Yokohama sucht zum Schuljahr 2008/09


Lehrkraft für Musik mit Beifach
für die Sekundarstufe I und II


Unsere Schule bietet:
•    interessantes Arbeitsumfeld
•    innovatives und engagiertes Kollegium
•    Gehalt, das einen angemessenen Lebensstandard in Tokyo/Yokohama ermöglicht
•    Zuschuss zu den Umzugs- und Mietkosten
•    Unterstützung für den Wechsel nach Japan und bei der Wohnungssuche

Bewerberinnen und Bewerber benötigen – neben der abgeschlossenen Lehramtsausbildung für die Sekundarstufe I und II – die Bereitschaft zum besonderen Engagement für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für die Weiterentwicklung unserer Schule. Er oder sie sollte insbesondere auch Spaß am Aufbau von Musikarbeitsgemeinschaften und an der Organisation von Schulkonzerten haben.
In der Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dem Kollegium und der Schulleitung erwarten wir Offenheit und überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft sowie die Fähigkeit, im Team zu arbeiten.

Die DSTY ist eine anerkannte deutsche Auslandsschule. Sie liegt zwischen Tokyo und Yokohama und wird derzeit von rund 500 Schülerinnen und Schülern – vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe II - besucht. Die Klassen 5-13 sind ein- oder zweizügig geführt wobei die Klassengröße zwischen 20 und 26 Kindern liegt.
Insgesamt unterrichten 52 Lehrkräften an unserer Schule. Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Weitere Informationen über unsere Schule sind auf unserer Homepage www.dsty.jp.

Ihre vollständige Bewerbung mit Lebenslauf, Foto, Zeugniskopien sowie Telefonnummern richten Sie per E-Mail, Fax oder Luftpost an:

Schulleiter der Deutschen Schule Tokyo Yokohama
Herrn Dr. M. Szewczyk
2-4-1 Chigasaki-Minami
Tsuzuki-ku
Yokohama 224-0037
Japan

E-Mail bewerbung@dsty.ac.jp
Fax +81-45-941-4481
Tel. +81-45-941-4841

Bewerbungsschluss: 17. April 2008

Eingereichte Bewerbungsunterlagen können nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgeschickt werden.


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