Die Aufgaben des VDS Nordrhein-Westfalen

Zusammenarbeit mit Behörden

  • Kultusministerium: Stundentafeln, Lehrereinstellung, ...
  • Bezirksregierungen: regionale Fortbildung, ...
  • Lehrplanentwicklung, Weiterbildung, ...

Förderung der Musikerziehung

  • Fortbildung: Regionaltagungen, Landesweite Tagungen, Bundesschulmusikwochen, ...
  • Schulen musizieren: Regionalbegegnungen, Landesbegegnungen, Bundesbegegnungen
  • Informationen: Zeitschriften "Musik & Bildung – Praxis Musikerziehung", "Musik in der Grundschule" (alle: Schott-Verlag), Verbandsmitteilungen

Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, Organisationen und Institutionen

Bildungspolitisches Engagement – Austausch schulpraktischer Erfahrunge

  • Deutscher Musikrat/Landesmusikrat NRW: „Jugend musiziert“ – „Jugend rockt“ – Deutscher Chor und Orchesterwettbewerb
  • Landesmusikakademie in Heek: Aus-, Fort- und Weiterbildung – Musikalische Projekte – Tagungsort für Musikensembles
  • Landeselternschaften
  • Verband deutscher Musikschulen – Landesverband NRW
  • Andere Lehrer- und Fachverbände

Wir engagieren uns dafür, dass

  • allen Schülerinnen und Schülern der allgemein bildenden Schulen ein breites Lern- und Erfahrungsspektrum im Umgang mit Musik eröffnet wird,
  • Musikunterricht in allen allgemein bildenden Schulformen und -stufen durchgängig und fachkompetent unterrichtet wird,
  • in allen Schulen die räumliche und sächliche Ausstattung den aktuellen und musikpädagogisch sinnvollen Erfordernissen entspricht,
  • der Bestand von schulischen Musikensembles gesichert und der Aufbau neuer Ensembles gefördert wird, um so den zentralen Beitrag der Musikerziehung zu einem pädagogisch geprägten Schulleben zu leisten.

Im besonderen setzt sich der VDS dafür ein, dass

  • der Musikerziehung in den Kindergärten eine erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt wird,
  • der Musikunterricht in den Grundschulen durch ausgebildete Fachlehrer erteilt und durch gezielte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten intensiviert wird,
  • die Fördermöglichkeiten der Musikerziehung im Rahmen der Behindertenpädagogik in den Sonder-/Förderschulen und Integrationsklassen breiteren Raum erhalten,
  • die Musikpädagogik im beruflichen Schulwesen, vor allem in Fachschulen für Sozialpädagogik, gestärkt wird,
  • im Bereich der Sekundarstufe II allen interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit erhalten bleibt, Musik als Prüfungsfach im Abitur zu wählen,
  • die Kontakte zu den Vertretern kulturpolitischer und musikpädagogischer Institutionen innerhalb der Bundesrepublik und im europäischen Rahmen ausgebaut werden.
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